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Ratgeber · Verbraucherrecht

Das Recht auf Reparatur kommt

Ab dem 31. Juli 2026 gilt in Deutschland ein neues Kaufrecht: Reparierbarkeit wird zum Mangelmerkmal, und wer reparieren lässt, bekommt 12 Monate mehr Gewährleistung. Zum 1. November 2026 folgt mit dem Ökodesign-Umsetzungsgesetz der zweite Baustein — mit direkten Pflichten für Hersteller. Was beides für dich — und für Refurbished-Käufe — bedeutet.

Ein aufgeblähter Akku, ein Display mit Pixelfehler, eine Buchse, die keinen Kontakt mehr hält — bislang endete das oft im Neukauf, weil Reparieren zu teuer, zu umständlich oder schlicht nicht vorgesehen war. Das ändert sich jetzt per Gesetz. Am 10. Juli 2026 hat der Bundesrat der deutschen Umsetzung des EU-Rechts auf Reparatur zugestimmt. Die neuen Regeln gelten für alle Kaufverträge, die du ab dem 31. Juli 2026 abschließt.

Dahinter steht die EU-Richtlinie (EU) 2024/1799, die jeder Mitgliedstaat bis Ende Juli 2026 in nationales Recht überführen musste. Für dich als Käufer bringt das zwei handfeste Verbesserungen — und für Refurbished-Anbieter einen Vertrauensvorschub, den es so vorher nicht gab. Hier steht, was sich ändert, welche Geräte betroffen sind und warum Reparierbarkeit ab jetzt ein echtes Kaufargument ist. Zum 1. November 2026 kommt mit dem Ökodesign-Umsetzungsgesetz noch ein zweites, eigenständiges Gesetz hinzu — dazu weiter unten mehr.

Der Kern

Zwei Änderungen, die zählen

Das Gesetz setzt an zwei Stellen im Kaufrecht an — beim Mangelbegriff und bei der Gewährleistung:

Damit du diese Wahl überhaupt bewusst treffen kannst, trifft Händler eine neue Informationspflicht: Sie müssen dich aktiv darüber aufklären, dass du zwischen Reparatur und Austausch wählen kannst — und dass die Reparatur dir zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung bringt. Für die Dauer der Reparatur darf dir der Händler freiwillig ein Leihgerät stellen; das darf ausdrücklich auch ein generalüberholtes Gerät sein.

⏱️ So wirkt die 12-Monate-Regel
Ohne Reparatur
Gewährleistung endet nach den regulären 24 Monaten (bei Refurbished oft 12 Monate).
Mit Reparatur in Monat 10
Ursprüngliche Frist läuft weiter — plus 12 Monate ab der Nachbesserung obendrauf.
Wer profitiert
Alle Verbrauchsgüter — vom Smartphone über die Waschmaschine bis zum Fahrrad und Auto.
Was betroffen ist

Diese Geräte fallen darunter

Die verlängerte Gewährleistung nach Reparatur gilt breit — für praktisch alle Verbrauchsgüter. Enger gefasst ist die zweite Neuerung: die Pflicht der Hersteller, bestimmte Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistung noch über Jahre zu reparieren. Welche Produktgruppen darunter fallen, ergibt sich aus Anhang II der EU-Richtlinie — er verweist auf die Geräte, für die es bereits EU-Reparaturvorgaben gibt, unter anderem:

Flankiert wird das durch die Ersatzteil-Vorgaben aus den EU-Ökodesign-Verordnungen — nicht aus dem Recht auf Reparatur selbst, sie greifen aber ineinander: Für Smartphones und Tablets müssen zentrale Ersatzteile wie Akku, Display-Einheit und Lautsprecher mindestens sieben Jahre verfügbar sein (Verordnung (EU) 2023/1670), für Waschmaschinen zehn Jahre (Verordnung (EU) 2019/2023). Wichtig: Diese Fristen beginnen nicht beim Verkaufsstart, sondern erst, wenn der Hersteller die Produktion des Modells einstellt.

Ein Hinweis zur Einordnung: Die neuen Kaufrechte gelten für Verbraucherverträge (B2C) und greifen für alle Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden. Für vorher geschlossene Verträge bleibt es beim alten Recht (Art. 229 § 72 EGBGB) — wer also im Frühjahr 2026 gekauft hat, bekommt die zusätzlichen zwölf Monate nicht.

Für Refurbished-Käufer

Mehr Sicherheit beim Refurbished-Kauf

Der entscheidende Punkt für dich: Die neuen Rechte hängen nicht am Neupreis, sondern am Kaufvertrag. Kaufst du ab dem 31. Juli 2026 ein aufbereitetes Gerät bei refurbed, Back Market oder rebuy, gelten dieselben Regeln wie beim Neukauf. Auf Refurbished-Elektronik gibt es in Deutschland ohnehin die volle gesetzliche Gewährleistung — üblicherweise 12 Monate, häufig plus freiwillige Anbieter-Garantie. Neu ist: Lässt du innerhalb dieser Frist reparieren, kommen zwölf Monate obendrauf.

Ein Beispiel: Du kaufst ein refurbished iPhone, nach zehn Monaten schwächelt der Akku, der Anbieter bessert nach. Statt dass dein Schutz nach zwölf Monaten ausläuft, hast du danach effektiv bis zu 24 Monate Gewährleistung. Und dank der neuen Informationspflicht muss der Händler dich auf dieses Wahlrecht hinweisen, statt dir stillschweigend ein Austauschgerät unterzuschieben.

Ein Detail spielt Refurbished sogar direkt in die Karten: Das Leihgerät während einer Reparatur darf laut Gesetz ein generalüberholtes Gerät sein. Aufbereitete Technik wird damit vom Gesetzgeber ganz selbstverständlich als vollwertiger Ersatz behandelt — kein Kompromiss, sondern Standard.

Die Konsequenz

Langlebig statt Wegwerf — jetzt auch im Gesetz

Bisher war Reparierbarkeit ein Argument für Idealisten und Bastler. Ab dem 31. Juli 2026 ist sie Teil des Kaufrechts. Wer ein schwer reparierbares Gerät verkauft, verkauft potenziell ein mangelhaftes Gerät. Das verschiebt den Markt in genau die Richtung, für die refurbished Technik ohnehin steht: Geräte, die man aufbereiten, mit neuem Akku versehen und weiternutzen kann, statt sie nach drei Jahren zu ersetzen.

Für dich heißt das konkret: Achte beim Kauf auf reparaturfreundliche Modelle — Business-Laptops mit Wartungsklappe, Smartphones mit verfügbaren Ersatzteilen, Geräte mit langer Update-Versorgung. Genau diese Modelle sind auch die besten Refurbished-Käufe, weil sie sich sauber aufbereiten lassen und lange durchhalten. Wie Reparierbarkeit gemessen wird und welche Geräte vorn liegen, liest du in „Wie reparierbar ist deine Technik?".

Zur Ehrlichkeit gehört auch: Das Gesetz hat Lücken. Verbindliche Preisobergrenzen für Reparaturen fehlen, eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen kam nicht, und einen bundesweiten Reparaturbonus gibt es weiterhin nicht. Reparieren wird also nicht automatisch billig — aber es wird einfacher, transparenter und rechtlich besser abgesichert. Für Käufer, die auf Langlebigkeit setzen, ist das ein spürbarer Schritt nach vorn.

Das zweite Gesetz · Ab 01.11.2026

Das Ökodesign-Umsetzungsgesetz — der zweite Baustein

Während das Recht auf Reparatur beim Kaufvertrag ansetzt, greift zum 1. November 2026 ein zweites, unabhängiges Gesetz direkt bei den Herstellern: das „Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesign, Energieverbrauchskennzeichnung und weiterer Regelungen" — kurz Ökodesign-Umsetzungsgesetz. Der Bundestag hat es am 21. Mai 2026 in zweiter und dritter Lesung beschlossen, verkündet wurde es im Bundesgesetzblatt I 2026 Nr. 191 (26. Juni 2026). Es löst das bisherige Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EVPG) ab und bildet den nationalen Rahmen für die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR).

Für Hersteller bedeutet das konkrete Pflichten, die vorher nicht oder nur lose geregelt waren: Sie müssen die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen offenlegen, Diagnosewerkzeuge auch unabhängigen Werkstätten und Repair-Cafés zugänglich machen und bei der CE-Kennzeichnung nachweisen, dass ihre Produkte die Ökodesign-Vorgaben tatsächlich erfüllen. Marktüberwachungsbehörden können das prüfen — bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Neu ist außerdem ein Verbot, unverkaufte Verbraucherprodukte zu vernichten, statt sie weiterzuverkaufen oder zu recyceln.

Für den Refurbished-Markt ist das relevant, auch wenn es nicht direkt um gebrauchte Geräte geht: Je verlässlicher Hersteller Ersatzteile und Reparaturinformationen bereitstellen müssen, desto besser lassen sich Geräte über Jahre professionell aufbereiten — genau das Rückgrat des Refurbished-Geschäfts. Das Vernichtungsverbot für Neuware wirkt in dieselbe Richtung: weniger Wegwerf-Zwang, mehr Anreiz für Zweitverwertung.

Zur Einordnung, damit hier nichts vermischt wird: Das Ökodesign-Umsetzungsgesetz selbst führt keinen digitalen Produktpass und keinen verbindlichen Reparierbarkeitsindex ein — beides sind separate EU-Vorhaben mit eigenem Zeitplan, die erst in den kommenden Jahren produktkategorieweise greifen. Wer beides schon jetzt erwartet, liegt falsch; das hier ist der gesetzliche Unterbau, nicht das fertige Label.

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Dieser Artikel gibt den Stand von August 2026 wieder und dient der allgemeinen Information — er ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetzestexte sowie die EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 und die EU-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR). GreenTech ist eine unabhängige Empfehlungsplattform und kein Reparaturdienst. Hinweise zu Partnerprogrammen findest du im Affiliate-Hinweis. Redaktioneller Hinweis: Bei der Erstellung dieses Beitrags wurde generative KI als Hilfsmittel eingesetzt. Alle Tatsachen-, Preis- und Rechtsaussagen wurden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei Dominik Gosk (Impressum).